Wissenswertes über unsere Schule

Wir sind Mitglied im Netzwerk Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage

Bei Aufnahme eines Kindes schließen wir zwischen den Kindern, den Eltern und uns eine Schulvereinbarung, in der wir ansprechen, welche Regeln uns wichtig sind.

Seit dem Schuljahr 2014/15 gilt an unserer Schule der neue Rahmenlehrplan Lernen. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch wichtige Veränderungen bei der Benotung und den Zeugnissen. Näheres erfahren Sie hier

Ebenfalls seit 2014/15 ersetzen wir das Zwischenzeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch. Den Ablauf des Lernentwicklungsgesprächs finden Sie hier.

Seit dem Schuljahr 2015/16 gehört zum Leo-Weismantel-Förderzentrum auch eine Abteilung mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Das Mediencurriculum des Leo-Weismantel-Förderzentrums finden Sie hier:

 

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Seit dem Schuljahr 2015/16 gehört zum Leo-Weismantel-Förderzentrum auch eine Abteilung mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In der Grundschulstufe verfügt das Förderzentrum schon über langjährige Erfahrung mit diesem Förderschwerpunkt. Wir freuen uns, diesen Schwerpunkt jetzt vom Kindergartenalter bis zum Ende der Mittelschule anbieten zu können. Es ist für uns ein konsequenter Schritt in der Weiterentwicklung sonderpädagogischen Handelns im Rahmen der Inklusion. Wir wollen zum einen die Eigenständigkeit des Förderschwerpunktes wahren, zum anderen aber intensive Berührungs- und Ergänzungsmöglichkeiten mit den anderen Förderschwerpunkten nutzen. Die Beschulung in einer Klasse mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schülerinnen und Schüler werden nach den Lehrplänen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet.

Abteilung Geistige Entwicklung

Standort Gemünden

  • Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
  • Grundschulstufe (1 - 4), jahrgangsgemischt

Standort Karlstadt

  • Mittelschulstufe (5 - 9), jahrgagsgemischt
  • Mobiler Sonderpädagogischer Dienst, Einzelintegration von Kindern

Nach Abschluss der Mittelschulstufe besteht die Möglichkeit zur Erfüllung der Berufsschulpflicht an der St. Nikolaus-Schule Marktheidenfeld.

 

Wie stehen wir zum Thema "Inklusion"?

Wir begrüßen die durch die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte und 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtekonvention sehr. Im Rahmen unserer fachlichen und menschlichen Möglichkeiten versuchen wir die dort angestrebten Ziele gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am staatlichen und gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Schritt für Schritt wollen wir im Rahmen unserer Zuständigkeit und gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern an der Umsetzung der Ziele mitwirken. Gerne lassen wir uns in einen gesamtgesellschaftlichen Prozess einbinden.

Welche Schritte hin zu mehr "Inklusion" sind wir schon gegangen?

Schon frühzeitig haben wir uns mit dem Auf- und Ausbau der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen und Dienste auf den Weg hin zu integrativen Förderangeboten gemacht. Diese Bemühungen wurden durch die Entwicklung von Kooperationsklassen an der Grund- und Mittelschule Zellingen intensiviert. Seit dem Schuljahr 2009/2010 haben wir gemeinsam mit den Grundschulen Arnstein und Karlstadt das Konzept der vollintegrierten und jahrgangsstufenübergreifenden Partnerklasse etabliert. Diese Entwicklung fand ihre logische Fortführung im Aufbau einer Partnerklasse an der Mittelschule Karlstadt im Schuljahr 2013/14, die zum Schuljahr 2015/16 ihre Fortführung in einer Kooperationsklasse fand. Die Grundschulen in Zellingen und Arnstein sowie die Mittelschule in Zellingen haben sich mittlerweile zu Schulen mit dem Schulprofil Inklusion weiterentwickelt. Gemeinsam mit diesen Schulen versuchen wir diesen Schulentwicklungsprozess zu gestalten. Dabei orientieren wir uns am Leitfaden "Profilbildung Inklusive Schule".

Auch unsere "stationären" Angebote wirken inklusiv

Auch nach innen stellen wir uns den Herausforderungen, die mit der UN-Behindertenrechtekonvention verbunden sind. Spezifische stationäre Angebote für Kinder mit besonderen Förderbedarfen sind für uns kein Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention. Entscheidend ist die Zielsetzung und die Ausgestaltung des Angebotes. Auch unsere "exklusiven" Hilfeangebote sollen "inklusiv" wirken und dauerhaft die Teilhabe an Schule und Gesellschaft sichern.

Mehr "Inklusion" bedeutet auch Spannungen aushalten

Bewusst stellen wir uns dem Spannungsfeld zwischen "inklusiven" und "exklusiven" Angeboten, weil wir uns sicher sind, dass dieses Spannungsfeld und die damit verbunden Kooperationen die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder wesentlich verbessern.

Welche Hilfen bieten wir an?

Wir bieten diagnostische, beratende, fördernde, erziehliche und unterrichtliche Hilfen an. Diese Hilfen sind in vielfältige Angebote eingebaut. Unsere unterrichtlichen Angebote orientieren sich am Lehrplan der Grund- und Mittelschule in Bayern und werden über den Rahmenlehrplan Lernen an den individuellen Förderbedarf des Schülers angepasst.

Weil die Hilfebedürfnisse bei Kindern sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, bieten wir für Kinder grundsätzlich zwei unterschiedliche Hilfemöglichkeiten an. Ambulante Hilfen wenden sich an die regulären vorschulischen oder schulischen Lebens- räume der Kinder (Regelkindergarten und Regelschule). Stationäre vorschulische und schulische Hilfen geben Kindern die Möglichkeit im Rahmen unserer Einrichtung Lern- und Entwicklungserfahrungen zu machen.

Beratende und unterstützende Hilfemöglichkeiten wenden sich darüber hinaus an Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärten und Schulen.

 

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