Die Mitarbeiter des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) bieten begleitende, integrative Maßnahmen für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen im Schulalltag der Grund- und Mittelschule an. Das Angbot der Sonderpädagogen richtet sich an Schüler, deren Lehrer und die Eltern. Die Kontaktaufnahme kann über die Schule oder die Eltern erfolgen.

Das Formular zur MSD-Anforderung durch Schulen finden Sie hier

Kernaufgaben

Die Kernaufgaben der sonderpädagogischen Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind in der Volkschulordnung für die Förderschulen festgelegt:

  • aktive Lebensbewältigung in sozialer Integration
  • Unterstützung der motorischen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung
  • Zugang zur Umwelt und Mitwelt über Aktivierung aller Körpersinne
  • Zugang zu den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen
  • der Erwerb von Fähigkeiten und Techniken zu einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung

Bei Kindern, die dauernd auf fremde Hilfe angewiesen sind, kann Erziehung und Unterricht auch pflegerische Hilfen beinhalten.

Unterricht

Der Unterricht wird von Sonderschullehrern und heilpädagogischen Förderlehrern erteilt. Im Vordergrund steht der Erwerb grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten des Lernens und der Lebenspraxis mit dem Ziel später ein möglichst selbständiges Leben zu führen.

Die Vermittlung der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein. Angebote zum Erwerb von Alltagskompetenzen wie Umgang mit Geld und Handy, Einkaufen, Nutzung öffentlicher Einrichtungen, Fahrrad fahren etc. schließen sich an. Die praktischen und musischen Fächer ergänzen das Unterrichtsangebot, das sich stark an den Bedürfnissen und Möglichkeiten jedes Einzelnen orientiert.

Die Einbindung der Schülerinnen und Schüler in das Alltagsleben unserer Schule erfolgt ganz selbstverständlich im gemeinsamen Leben und Erleben von Pausen, Festen, Ausflügen, Gottesdiensten, Theaterbesuchen, gemeinsamen Aktivitäten mit Eltern und vielem mehr.

An wen wendet sich Jugendsozialarbeit an Schulen?

Als Schüler und Schülerin kannst du dich an uns wenden:

  • wenn du Probleme in der Klasse hast
  • wenn du mit einer Lehrkraft nicht zurecht kommst
  • wenn du Ärger mit anderen Schülern oder Schülerinnen hast
  • wenn du Sorgen hast oder in einer Krise steckst, über die du mit jemanden reden möchtest

 Eltern/ Erziehungsberechtigte können sich an uns wenden:

  • wenn Sie sich um das Verhalten Ihres Kindes Sorgen machen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten möchten
  • wenn Sie eine/n Ansprechpartner/in bei familiären schwierigen Situationen benötigen
  • wenn Sie Unterstützung bei erzieherischen und schulischen Schwierigkeiten Ihres Kindes benötigen
  • wenn Sie Unterstützung bei einem Lehrergespräch wünschen
  • wenn Sie Unterstützung bei der Vermittlung zu anderen Behörden wünschen

 Lehrer können sich an uns wenden:

  • wenn Sie sich um das Verhalten eines Schülers sorgen und Unterstützung zur Problemminderung in Anspruch nehmen möchten
  • wenn Sie Unterstützung bei einem Elterngespräch benötigen
  • wenn Sie ihr eigenes Verhalten bezogen auf die Klasse oder eines einzelnen Schülers reflektieren möchten

 

Wie erhalten Sie Hilfe?

Hilfen für Kinder und deren Eltern

  • Zunächst wird der sonderpädagogische Förderbedarf eines Kindes eingeschätzt.
  • Dies erfolgt in der Regel auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Die Gesamtsituation eines Kindes wird betrachtet, seine speziellen Stärken und seine Förderschwerpunkte ermittelt. Mit Einverständnis der Eltern kommen möglicherweise Testverfahren zur Anwendung
  • Im diagnostischen Prozess werden miteinander Hilfemöglichkeiten entwickelt, vorgeschlagen und angeboten
  • Kindergärten und Schulen können Eltern auf die Hilfenotwendigkeit aufmerksam machen.

Hilfen für Kindergärten und Schulen

  • Erzieherinnen oder Erzieher in Kindergärten,
  • Lehrerinnen oder Lehrer
  • Kindergärten und Schulen als Teams und Einrichtungen

können sich bezüglich spezifischer Fragen zur Förderung, Erziehung und Unterrichtung von Kindern mit Förderbedarfen durch uns beraten und unterstützen lassen. Hierzu bedarf es keiner Feststellung eines Förderbedarfes, da es nicht um die direkte Arbeit mit einem Kind geht, sondern die Beratung von Fachkräften oder Einrichtungen im Vordergrund steht.

  • Wenn Schulen einen sehr ausgeprägten Förderbedarf sehen, können sie nach Information der Eltern die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens beantragen.

 

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