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Thema: Smartwatches       Karlstadt/Gemünden, 08.11.2023


Liebe Eltern,
wir beobachten, dass Schüler*innen zunehmend mit sog. Smartwatches die Schule und die Tagesstätte besuchen. Wir wollen Sie in Absprache mit dem Elternbeirat darüber informieren, wie wir mit Smartwatches und Handys umgehen und was von Ihrer Seite zu beachten ist.
Smartwatches fallen unter den Oberbegriff digitales Endgerät und sind einem Handy gleichgestellt. Die schulischen Regelungen für Handys sind auch auf Smartwatches anzuwenden.
Zur Handynutzung haben wir uns mit dem Schulforum unter Beteiligung von Eltern, Lehrern und Schüler*innen am 20.07.2023 vereinbart. Es war der einstimmige Beschluss des Schulforums, die Handynutzung weiterhin so zu regeln, wie in der Vergangenheit. Die Schüler*innen schalten vor dem Betreten des Schulgebäudes ihr Handy aus und verstauen es in der Büchertasche. Beim Verlassen der Schule nach Ende des Schultages/Tagesstättentages darf das Handy wieder eingeschaltet werden.
Sowohl die Eltern- als auch die Schülervertretung plädierte dafür, die digitale Medienerziehung über die vorhandenen Schul-I-Pads abzuwickeln und private Handys im schulischen Zusammenhang nicht zu nutzen.
Sollten Kinder sich nicht an die Regelung halten, wird ihr privates digitales Endgerät für diesen Schultag eingesammelt und am Ende des Tages vor Verlassen der Schule wieder ausgehändigt. Es kann auch im Einzelfall, z.B. bei wiederholten Regelverstößen, eine Übergabe des Gerätes an die Eltern erfolgen. In der Regel halten sich aber alle Kinder sehr gut an die geschilderten Regelungen.
Bitte achten Sie beim Kauf einer Smartwatch darauf, dass diese während der Unterrichtszeit abschaltbar ist. Aus schulischer Sicht wäre es hilfreicher, Ihr Kind trägt in der Schule eine herkömmliche Uhr.
Moderne Smartwatches und Handys verfügen über die Möglichkeit Ton- oder Videoaufzeichnungen zu erstellen. Leider kann von den Lehrkräften nicht kontrolliert und ausgeschlossen werden, dass Smartwatches – unter Umständen auch unbemerkt von Dritten - zu Mithör- und Aufnahmezwecken verwendet werden. Davor müssen alle Kinder und Mitarbeiter*innen unbedingt geschützt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass heimliche Ton- oder Videoaufzeichnungen strafbare Handlungen sind und strafrechtlich verfolgt werden können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und herzliche Grüße


Burkard Betz                                       Christine Siegmund
Leiter des Förderzentrums                  Leiterin
                                                            der heilpädagogischen
                                                            Tagesstätte

                                                          

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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